Vortrag
Handlungssicherheit für z. B. Pflegekräfte, Ärzt:innen und den Rettungsdienst, durch Kenntnis des Willens einer Person – insbesondere wenn diese im medizinischen Notfall nicht mehr einwilligungsfähig ist oder sich nicht äußern kann. Die Patientenverfügung für Notfälle (inkl. Entbindung von der Garantenpflicht) bildet die Grundlage für eine willensgerechte Versorgung in akuter Situation.
Daniel Felber
Koordinator
Hospiz- und Palliativnetzwerke Region Augsburg
Mitglied bei