Workshop
Seit 01.07.2025 sind alle ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen der Langzeitpflege verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden. Wir wollen uns der Frage widmen, wie es nach der Anbindung weitergehen kann. Mit der Anwendung KIM kann die Kommunikation zwischen Leistungserbringern neu organisiert werden. Wir blicken gemeinsam anhand konkreter Beispiele auf mögliche Vorgehensweisen, um KIM in Ihrer Einrichtung zu nutzen.
Rebecca Seemann
Mitarbeiterin
Landeskompetenzzentrum PFLEGE-DIGITAL Bayern am Bayerischen Landesamt für Pflege
Andrea Reiter-Jäschke
Mitarbeiterin
Landeskompetenzzentrum PFLEGE-DIGITAL Bayern
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